Fahrerlaubnisklassen

A1 (Leichtkraftrad)

Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW

A2 (Kraftrad leistungsbeschränkt)

Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist

A (Kraftrad)

Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

B (PKW)

Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

B Automatik (PKW)

Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.​

BE (PKW mit Anhänger)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

C1 (LKW bis 7,5 to)

Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

C1E (LKW bis 7,5 to mit Anhänger)

Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

C (LKW)

Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

CE (LKW mit Anhänger)

Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

D (Bus)

Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

DE (Bus mit Anhänger)

Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg