Erlebe die Freiheit auf zwei Rädern mit dem Motorradführerschein bei der Fahrschule Fuhlsbüttel!

Träumst du von grenzenloser Freiheit und Abenteuern auf der Straße? Dann ist der Motorradführerschein der Schlüssel zu deinem ganz persönlichen Freiheitsgefühl! Bei der  Fahrschule Fuhlsbüttel begleiten wir dich auf deinem Weg zum motorisierten Abenteuer.

Unsere erfahrenen Fahrlehrer wissen, dass das Motorradfahren mehr als nur eine Fähigkeit ist – es ist eine Leidenschaft, die Herzen höherschlagen lässt. Mit uns lernst du nicht nur, wie man ein Motorrad steuert, sondern auch, wie man die Straße mit Respekt und Verantwortung meistert.

Warum Fahrschule Fuhlsbüttel? Unsere engagierten Fahrlehrer sind nicht nur Experten in der Ausbildung von Motorradfahrern, sondern teilen auch die gleiche Leidenschaft für die Freiheit, die du suchst. Wir bieten dir eine individuelle Ausbildung, um sicherzustellen, dass du in deinem eigenen Tempo lernst.

Worauf wartest du noch? Melde dich noch heute bei der Fahrschule Fuhlsbüttel an und starte dein Abenteuer auf zwei Rädern! Erlebe die Freiheit, die du verdienst, und lass uns gemeinsam den Wind in deinen Haaren spüren.

Welcher Motorradführerschein ist für mich der richtige?

Deine Möglichkeiten:

Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
    die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 (Mindestalter 21 Jahre)

  • Durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren.

Klasse A (Mindestalter 24 Jahre, oder 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz A2)

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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