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Führerschein umtauschen

Diese Führerscheine müssen getauscht werden – Wichtig, Fristen einhalten!

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Wenn du zwischen 1953 und 1970 geboren bist und noch einen alten grauen oder rosa Papierführerschein hast, musst du diesen bis zum 19. Januar 2024 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies ist eine Pflichtumtauschaktion, die bereits im Jahr 2013 gestartet wurde.

Sofern du vor 1953 geboren wurdest, hast du noch Zeit für zum 19. Januar 2033.

Ihr Geburtsjahr Stichtag zum Umtausch
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

Wenn du einen unbefristeten EU-Führerschein hast, welcher zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurde, musst du diesen auch in einen neuen tauschen. 

Hier hängt die Frist für den Tausch vom Ausstellungsdatum ab:

Ausstellungsjahr Stichtag zum Umtausch
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 19.01.2013 19.01.2033

Für den Tausch buche dir bitte einen Termin bei seinen zuständigen Straßenverkehrsamt. In Hamburg ist diese der Landesbetrieb Verkehr