Schwere Krafträder
 
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50cm³ Hubraum und einer bbH von mehr als 45km/h. Die FE Klasse A
-unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für
diese Fahrerlaubnis sind zwei Zuganswege vorgesehen:
 
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2- jährigem Besitz von Klasse
    A-beschränkt
2. Diekter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
 
Mindestalter: 25* Jahre
*bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A-leistungsbeschränkt-
kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.
 
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lebensjahr JA, ab 25. Lebensjahr NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M
 
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts





Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
Grundunterricht 12   6
Klassenspezifischer Unterricht   4   4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
 
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen   5   3
Schulung auf Autobahn   4   2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit   3   1
Gesamt 12   6