Mittelschwere Krafträder
 
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 cm³ Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse
A -beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer
Nennleistung von höchstens 25 kW (34PS) und einem Verhältnis
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg
Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
 
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M
 
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts





Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
Grundunterricht 12   6
Klassenspezifischer Unterricht   4   4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
 
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen   5   3
Schulung auf Autobahn   4   2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit   3   1
Gesamt 12   6