Leichtkrafträder
 
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr
als 125cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
 
Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für
Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
 
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: M
 
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts





Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mit Vorbesitz
einer anderen Klasse
Grundunterricht 12   6
Klassenspezifischer Unterricht   4   4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
 
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen   5
Schulung auf Autobahn   4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit   3
Gesamt 12